Aufgrund der zuletzt massiv gestiegenen Anzahl an mit Covid-19-Patienten belegten Krankenhausbetten wurde in Sachsen die Überlastungsstufe erreicht. Bezüglich des Sporttreibens bedeutet dies ab Fr, 19.11.2021:
Es gilt die Überlastungsstufe (siehe Punkt D) und somit eine strengere Kontaktbeschränkung: hierdurch sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur noch mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person möglich. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (U16), Geimpfte, Genesene und nachweislich Impfunfähige werden nicht mitgezählt. Gemäß aktueller Auslegung der Landesregierung fällt auch der Amateursport unter diese Regelungen zur Kontaktbeschränkung (die Kontaktbeschränkung bezieht sich auf Innen- und Außensportanlagen, spielt aber in der Umsetzung in Innensportanlagen keine Rolle, da hier zusätzlich verschärft eh nur 2G gilt).
A) 7-Tage-Inzidenz unter/gleich 35:
Sporttreiben auf Außen- und Innensportanlagen (auch Hallenbädern) möglich (ohne Test, ohne Kontakterfassung, mit Hygienekonzept)
B) 7-Tage-Inzidenz über 35:
- anleitende Personen müssen sich testen lassen oder unter fachkundiger Aufsicht selbst testen, sofern die Testpflicht nicht wegen vollständiger Impfung oder Genesung entfällt
- Sporttreiben auf Außensportanlagen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes normal möglich (siehe A)
- Sporttreiben auf Innensportanlagen (auch Hallenbädern) nur möglich unter Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (beaufsichtigter Test durch z.B. Übungsleiter, in Apotheke etc.) sowie die Pflicht zur Kontakterfassung
- von dieser 3-G-Regel auf Innensportanlagen ausgenommen sind: Kinder unter 6 Jahren sowie Vorschüler und Schüler, die einer Testpflicht nach Schul- und Kitaverordnung unterliegen (gilt auch in den Ferien)
- die Nutzergruppen sind für die Kontrolle der entsprechenden Nachweise sowie die Kontakterfassung selbst verantwortlich
C) Vorwarnstufe:
Während der Vorwarnstufe gilt im Innenbereich die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesungsnachweises ("3 G") sowie die Kontakterfassung. Weiterhin gilt:
- anleitende Personen müssen sich testen lassen oder unter fachkundiger Aufsicht selbst testen, sofern die Testpflicht nicht wegen vollständiger Impfung oder Genesung entfällt
- Sporttreiben auf Außensportanlagen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkung auf max. 10 Personen (wobei Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Geimpfte, Genesene und nachweislich Impfunfähige nicht mitgezählt werden) möglich
- Sporttreiben auf Innensportanlagen (auch Hallenbädern) nur möglich unter Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (beaufsichtigter Test durch z.B. Übungsleiter, in Apotheke etc.) sowie die Pflicht zur Kontakterfassung und unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkung auf max. 10 Personen (wobei Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Geimpfte, Genesene und nachweislich Impfunfähige nicht mitgezählt werden)
- von dieser 3-G-Regel auf Innensportanlagen ausgenommen sind: Kinder unter 6 Jahren sowie Vorschüler und Schüler, die einer Testpflicht nach Schul- und Kitaverordnung unterliegen (gilt auch in den Ferien)
- die Nutzergruppen sind für die Kontrolle der entsprechenden Nachweise sowie die Kontakterfassung selbst verantwortlich
D) Überlastungsstufe:
Innensportanlagen/Hallenbäder:
Mit Erreichen der Überlastungsstufe ist Sport im Innenbereich nur noch mit Impf- oder Genesungsnachweis (2G) möglich. Ein Testnachweis reicht nicht mehr aus. Für die Nachweiskontrolle ist der Nutzer (z.B. Trainer o. Hygienebeauftragter) verantwortlich. Die Umsetzung eines Hygienekonzepts sowie die Kontakterfassung ist weiter verpflichtend und muss bei Kontrolle der zuständigen Behörde vorgezeigt werden können. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres benötigen keinen Impf- o. Genesenen-Nachweis.
Außensportanlagen:
Aufgrund der Kontaktbeschränkung ist das Sporttreiben nur noch im eigenen Hausstand und einer weiteren Person möglich. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Geimpfte/Genesene zählen hierbei nicht mit. Im organisierten Vereins- bzw. Amateursport dürfen also z.B. weder Trainings- noch Wettkampfveranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als zwei Personen stattfinden, es sei denn sie verfügen über einen „2G-Nachweis“. Für die Nachweiskontrolle ist der Nutzer (z.B. Trainer o. Hygienebeauftragter) verantwortlich. Die Umsetzung eines Hygienekonzepts ist weiter verpflichtend und muss bei Kontrolle der zuständigen Behörde vorgezeigt werden können.
Sportveranstaltungen mit bis zu gleichzeitig 1000 Besuchern sind mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und unter Berücksichtigung der unter dem Punkt Überlastungsstufe dargelegten Sachverhalte sowie unter Beachtung der Kontaktbeschränkung möglich. Die Kontrolle der 2G-Nachweise obliegt dem Nutzer. Mit verschärften Kontrollen durch die zuständigen Behörden ist zu rechnen.
Werden Veranstaltungen im Innenbereich mit Publikum durchgeführt, ist die Kontakterfassung sowie eine Zutrittsbegrenzung für eine maximale Personenzahl umzusetzen, um die Einhaltung des Mindestabstandes zu gewährleisten. Weitere wichtige Hinweise zum Hygienekonzept, zu Veranstaltungen bis 1000 Besucher bzw. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besucher finden Sie auf Seite 6+7 in der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-11-05.pdf.
Unabhängig von Inzidenz und Vorwarn-/Überlastungsstufe ist gestattet (Profi-/Leistungssport/medizinische Notwendigkeit/Aus- und Fortbildung/Schulsport):
1) die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler,
2) die Ausübung von Sport in Fitnessstudios und sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs für medizinisch notwendige Behandlungen und die schulische Nutzung für den Schulsport,
3) die Ausübung der sportlichen Betätigung in Bäder und Saunen aller Art für rehabilitations- und medizinische Zwecke, die berufsbedingte praktische Ausbildung und Prüfung, die schulische Nutzung zum Schulschwimmen, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit sowie deren Ausübung von Sport nach Punkt 1)
Weiterhin ist auf Folgendes zu achten (unverändert):
-in allen öffentlich zugänglichen Bereichen in Gebäuden außerhalb der Trainings- und Wettkampfeinheiten, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Gesichtsmaske oder FFP 2 - Maske) zu tragen
-in Umkleiden und Duschen ist der Mindestabstand einzuhalten
-Training und Wettkämpfe sind entsprechend der Vorgaben der Bundes- und Landesfachverbände durchzuführen
-bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren
-Trainingsgeräte sind nach der Benutzung durch den Nutzer zu reinigen
-Personen mit Covid-19-Verdacht, wie z. B. mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen, dürfen die Sportstätte nicht betreten
Hinweis Bäder/Schwimmhallen:
Die Glück-Auf-Schwimmhalle ist geöffnet - aktuelle Infos finden Sie hier: https://www.glueck-auf-schwimmhalle.de/ . Zu beachten ist, dass aufgrund des Hygienekonzeptes sich max. 215 Besucher gleichzeitig im Objekt aufhalten dürfen (insbesondere für die Planung größerer Wettkämpfe wichtig). Der Gymnastikraum bleibt gesperrt. Der Konferenzraum kann mit maximal 15 Personen genutzt werden. Es gilt eine Maskenpflicht von Eingangstür bis Umkleide. Ein Aufenthalt im Foyer ist nicht gestattet. Zulässig sind max. 9 Personen pro Umkleide, sowie max. 4 Personen pro Duschabteil. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes ist zu achten.
Das Johannisbad ist bis 21.11.21 für den privaten Schwimm- o. Saunabesuch geschlossen. Therapeutische Kurse u.Ä. sind von der Schließlich nicht betroffen. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes in allen Bereichen zu achten. Aktuelle Infos zum Johannisbad finden Sie hier: https://www.johannisbad.de.
Weitere Infos auch über die Homepage des Landessportbundes Sachsen: https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq