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Sportstätten ab 2. November gesperrt 

Aufgrund der Verordnung des Freistaates Sachsen zum Schutz vor dem Coronavirus vom 30. Oktober 2020 sind die Sportstätten der Stadt Zwickau ab dem 2. November (zunächst bis 30. November) für den Freizeit- und Amateursportbetrieb geschlossen. 

Mit Schließung der kommunalen Sportstätten und Schulsporthallen bis zu deren Nutzungs-freigabe werden keine Nutzungsgebühren durch die Stadt Zwickau erhoben. Sobald das aktuelle Nutzungsverbot für Sportstätten aufgehoben wird, werden wir entsprechend informieren.

Ausnahmeregelungen zur Sperrung der Sportstätten ab 2. November

In der aktuellen Verordnung wurden Ausnahmen formuliert. Der Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau genehmigt folgenden Personengruppen bis auf Weiteres die Nutzung:

  1. Sportlerinnen und Sportler, für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient,
  2. Sportlerinnen und Sportler, die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des DOSB angehören,
  3. Sportlerinnen und Sportler, die dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören,
  4. Sportlerinnen und Sportler, die den vom Landessportbund Sachsen gemeldeten Leistungszentren angehören (nur Landesstützpunkte!).

Jede Nutzergruppe hat entsprechend ihres Hygienekonzepts einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Die Kontrolle zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln obliegt dem Verantwortlichen (z. B. Vorsitzender, Trainer, Übungsleiter usw.) der jeweiligen Nutzergruppe oder dem Veranstalter. Für die Kontaktnachverfolgung ist für jede Nutzung eine Anwesenheitsliste durch den Nutzer zu führen und die erforderlichen Daten (Datum, Zeitraum, Name, Telefonnummer oder Emailadresse, Postleitzahl) zu erfassen, für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuches aufzubewahren und bei Notwendigkeit durch den Verantwortlichen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Eine Ausnahmeregelung zur Durchführung von Individualsportarten auf den Sportanlagen der Stadt Zwickau ist aufgrund der erwünschten Eindämmung der Pandemie nicht vorgesehen. Diesem Ziel sollten auch alle Antragstellungen in Bezug auf eine Ausnahmegenehmigung untergeordnet werden.

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